NRW Landtagswahl 2022

Die amtierende Landesregierung aus CDU und FDP hat nach Amtsantritt 2017 das erste „ökologische Jagdrecht“ in NRW außer Kraft gesetzt und das vormalige Landes-Jagdrecht wieder zum Landesgesetz gemacht. In diesem, auf die Fassung von 1934 zurückgehenden Jagdrecht ist weiterhin erlaubt:

– auf Tiere Jagd zu machen, die in einer langen „Liste jagdbarer Arten“ aufgeführt sind.
Auf dieser Liste stehen auch Arten, deren Bestände bereits bedroht oder stark rückläufig sind. Hier sei exemplarisch die Stockente genannt, deren Population europaweit unter Druck steht – also auch da, wo kein Auftreten von so genannten gebietsfremden Arten vorliegt.

– mit Bleischrot auf Tiere zu schießen, was mit sich bringt, dass so beschossene Tiere oft schwer verletzt, aber nicht getötet werden.
Auch wirkt sich das Blei in einem erheblichen Unfang toxisch auf Böden, Nahrungsketten und damit auch auf alle Menschen aus, nicht nur auf diejenigen, die mit Schrot erlegte Wildtiere als Nahrung verwenden.

– Jagdhunde an lebenden, meist vorher fluchtunfähig gemachten Tieren auszubilden – eine Praxis, die extremer dem Tierschutz nicht widersprechen kann.

Informieren Sie sich über die Position der im Mai antretenden Parteien zum Ökologischen Jagdrecht“. Mit der schwarz-gelben Regierung in Düsseldorf wird es weiterhin die hier beschriebenen, extremen Missstände geben.