++aktuell++
Zu einer „entbrannten“ Diskussion ist kürzlich die Gänse-Thematik von der Herner WAZ erklärt worden. Nur fehlen in der dort veröffentlichten Diskussion (Stand 1.5.2022) seit Wochen beinahe alle Argumente. Selbst Pressemeldungen über eine Verletzung der Informationsfreiheit durch die Stadtverwaltung landen bei der Herner WAZ offenbar im Mülleimer.
Warum?
Wir haben dem Redaktionsleiter einen Offenen Brief geschrieben, ihn auf die Verzerrung der Berichterstattung hingewiesen und ihn erinnert, dass Informationsfreiheit die Grundlage für Pressefreiheit ist. Zu unserer Pressemitteilung…
Landtagswahl NRW
Zeit, etwas zu ändern. Was das schwarz-gelbe Landesjagdrecht bedeutet.
++ aktuell ++
In Herne gibt es einen erneuten Versuch der CDU und der Jäger, die Jagd innerstädtisch, zwischen spielenden Kindern und arglosen Spaziergängern fortzusetzen.
Dabei sind die Klagen einer CDU-Frau im Umweltausschuss unbegründet – über den bizarren Versuch einer Inszenierung lesen Sie hier in unserer Pressemitteilung vom 15.03.2022.
Forderung nach jagdrechtlicher Befriedung von Herner Naherholungsbereichen
In den öffentlichen Herner Parks und Grünanlagen darf während der Jagdzeiten von Jägern ohne Ankündigung scharf geschossen werden, weil in Herne anders als in anderen Städten, die grünen Innenstadtbereiche nicht jagdrechtlich befriedet sind.Herne hat eine der höchsten Bevölkerungsdichten in NRW und die öffentlichen Grünanlagen sind ebenso stark genutzt. Es liegen der obersten Jagdbehörde in Düsseldorf keine Statistiken zur Risikobewertung in Herne vor.
Einer Stellungnahme der Stadt vom 29.1.2020 zur Frage der Risikoeinschätzung ist zu entnehmen, dass auch in Herne eine Gefahr für Bürgerinnen und Bürger offenbar amtlicherseits nicht eingeschätzt worden ist.
Die Jagd ist kein Grundrecht, auch, wenn es ein Jagdrecht gibt, das die Details der Jagdausübung regelt.
Eine sehr kleine Gruppe von Jagdpächtern und Gelegenheitsjägern gefährdet bei der Jagdausübung in Parks und Stadtgärten aufgrund der Herner Verwaltungspraxis Leben und Gesundheit der anderen 99,999 Prozent der Bevölkerung.
Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das in Artikel 2 des Grundgesetzes gefasst ist. ist fraglos höher einzustufen, als ein Jagdpachtvertrag, der ohne eine Einschätzung für die Gefährdung der Bevölkerung zustande gekommen ist.
Wir haben wegen der Frage der Sittenwidrigkeit des Herner Jagdpachtvertrags und wegen der Gefährdungs-Situation, die für Bürgerinnen und Bürger in den Herner Grünanlagen durch die Jagd entsteht, den Oberbürgermeister, Frank Dudda, auf die unhaltbare Situation aufmerksam gemacht.
Nach „einer internen Besprechung“ wolle die Verwaltung nichts ändern, so verlautete es auf unsere Anfrage aus dem Stab des OB.
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